Die Künstlersozialversicherung stärken

von Heinrich Tiemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist das soziale Rückgrat des Kulturstandortes Deutschland.
Sie leistet einen in Europa einzigartigen Beitrag zur sozialen Sicherung selbständiger Künstler und Publizisten.
Als Pflichtversicherung für diese Personenkreise eingeführt, deckt sie die Risiken von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Alter ab.
Ähnlich wie bei den Arbeitnehmern wird die Künstlersozialversicherung solidarisch finanziert. Rund 50 % tragen die Versicherten durch ihre Beiträge, rund 30 % die Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen durch die Künstlersozialabgabe und rund 20 % übernimmt der Bund, der auch die Verwaltungskosten der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven trägt.
Die Aufteilung der Beiträge ist Ausdruck des kulturhistorisch gewachsenen, besonderen Verhältnisses zwischen den Versicherten und den Verwertern sowie der besonderen Verantwortung, die der Bund für die KSV übernommen hat.
Mit der Einbeziehung der freischaffenden Künstler und Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung wollte die damalige Bundesregierung bei Einführung der Versicherung 1983 der besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Gruppen gerecht werden.
An diesem politischen Willen hat sich bis heute nichts geändert. Auch die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 klar auf den Erhalt und die Stärkung der KSV festgelegt.
Mit der 3. Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) setzt die Bundesregierung 2007 diese Zielsetzung in die Tat um.
Dabei werden die Interessen der Verwerter gleichermaßen berücksichtigt wie die der Versicherten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Prüfung der Kunst und Publizistik verwertenden Unternehmen von der Künstlersozialkasse (KSK) auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übertragen wird.
Die ca. 3.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes der DRV prüfen schon heute alle Arbeitgeber in einem vierjährigen Turnus im Hinblick auf ihre Sozialabgabepflichten.
Dabei prüft die Rentenversicherung auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit.
Künftig wird sie zusätzlich prüfen, ob ein Arbeitgeber nach dem KSVG abgabepflichtig ist und die Höhe der Abgabe feststellen.
In einem ersten Schritt wird die DRV feststellen, welche Unternehmen nach den Kriterien des KSVG voraussichtlich abgabepflichtig sind.
Anschließend wird sie die so ausgewählten Arbeitgeber anschreiben, dabei über ihre Melde- und Abgabepflicht auf an selbständige Künstler und Publizisten geleistete Honorarzahlungen informieren und zur Meldung auffordern.
Diesen Schreiben wird ein Erhebungsbogen beigefügt, der dazu dient, Angaben der Arbeitgeber zu erfassen.
Unternehmen, die diese Erhebungsbögen nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt zurückschicken, wird die DRV anschließend innerhalb ihrer turnusmäßigen Betriebsprüfungen auf die Abgabepflicht zur KSV hin prüfen.
In diesen Fällen muss bei einer späteren Festsetzung der Künstlersozialabgabe mit der Erhebung von Säumniszuschlägen gerechnet werden. Zusätzlich wird im Rahmen der Betriebsprüfungen die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe überwacht.
Mit dem Einsatz der Prüfdienste der DRV wird es möglich sein, in wenigen Jahren praktisch alle Verwerter zu erfassen.
Damit wird Abgabegerechtigkeit geschaffen, indem die Künstlersozialabgabe auf alle Abgabepflichtigen verteilt wird. Das Gesamtvolumen der Abgabe erhöht sich dadurch nicht.
Der Abgabesatz, der im Jahr 2007 5,1 % der gezahlten Honorare beträgt, kann auch bei steigendem Finanzbedarf der KSV auf niedrigem Niveau stabilisiert werden.
An den Abgabezahlungen der Unternehmen ändert sich nichts. Sie erfolgen auch weiterhin an die Künstlersozialkasse, die die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe zusammen mit den Beitragszahlungen der Versicherten und den Leistungen des Bundes für den einzelnen Versicherten an die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung weiterleitet.
Die Künstlersozialkasse wird weiterhin die Unternehmen ohne Beschäftigte und die Ausgleichsvereinigungen prüfen.
Insbesondere als Einzugsstelle der Künstlersozialabgabe bleibt sie Ansprechpartnerin der abgabepflichtigen Unternehmen und betreut die wachsende Zahl der Versicherten.
Zu allen im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe stehenden Fragen und zu Fragen der Betriebsprüfung haben die Künstlersozialkasse und die DRV die Aufgabe, zu beraten sowie Auskünfte zu erteilen.
Die Pflichten der Versicherten werden zukünftig noch systematischer im Rahmen einer jährlich wechselnden Stichprobe sichergestellt. Die Prüfquote bei den Versicherten wird deutlich erhöht.
Die Künstlersozialkasse wird die Angaben der Versicherten zu ihren Arbeitseinkommen systematisch und verstärkt überprüfen.
Im Mittelpunkt dieser Prüfungen stehen die tatsächlichen Einkommen der letzten vier Jahre, die durch einen Fragebogen an eine jährlich wechselnde Stichprobe ermittelt werden.
Außerdem haben die Versicherten ihre Einkommensteuerbescheide oder Gewinn- und Verlustrechnungen für den geprüften Zeitraum vorzulegen. Verweigert ein Versicherter seine Mitwirkung oder wird durch die Prüfung ein Missbrauch festgestellt, kann dies nach einem Anhörungsverfahren zum Ausschluss aus der KSV oder zu einer Beitragsanpassung führen.
Durch die Stichprobe wird die bestehende sachgerechte Überprüfung im Rahmen der Beitragsüberwachung ergänzt. Über den Nachweis der tatsächlichen Einkommen (über vier Jahre) soll sichergestellt werden, dass nur der Kreis der gesetzlich Berechtigten, also nur diejenigen Künstler oder Publizisten, deren selbständige Tätigkeit auf Dauer und erwerbsmäßig angelegt ist, in der KSV versichert sind. Die 3. KSVG-Novelle ist im Dialog mit der Kulturwirtschaft und dem Beirat bei der Künstlersozialkasse entwickelt worden.
Die an der KSV Beteiligten tragen gemeinsam dazu bei, die Besonderheiten dieses Systems der sozialen Sicherung auf Dauer zu erhalten. Mit ihrer Stabilisierung wird auch ihre gesellschaftliche Akzeptanz gefördert.
Im Ergebnis profitieren alle von der 3.KSVG-Novelle, die freischaffenden Künstler und Publizisten, die Verwerter und die vielfältige und wachsende deutsche Kultur- und Medienlandschaft.

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