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Präambel
Rheinsberger Erklärung zur Zukunft der Musikberufe
Der Wert der Kreativität wird in der Wissensgesellschaft
immer mehr an Bedeutung gewinnen. Den Creative Industries kommt dabei die entscheidende
Schlüsselrolle zu. Musik erhält in diesem Zusammenhang besondere
gesellschaftliche Relevanz für die Bildung in allen Bereichen der Gesellschaft,
für die soziale Integration und für die Wirtschaft: primär im genuinen
Musikbereich, sekundär in den damit vernetzten Wirtschaftszweigen.
Kulturelle Vielfalt ist einer der großen Standortvorteile
für das Kreativland Deutschland. Kulturelles Erbe, zeitgenössische
Ausdrucksformen einschließlich der populären Musik und der Umgang mit dem
Reichtum anderer Kulturen sind ein wesentliches Kennzeichen der offenen,
pluralistischen Gesellschaft, zu der die föderal geprägte kulturelle
Infrastruktur auch in Zukunft wesentlich beiträgt.
Musikberufe sind abhängig von gesellschaftlichen
Entwicklungen, vom technischen Fortschritt, von künstlerischer Innovation, von
ökonomischen Bedingungen und vom Musikverständnis der Zeit. Musikberufe prägen
zugleich kulturelle Entwicklungen.
Die veränderten Rahmenbedingungen eröffnen Musikberufen und
den Creative Industries neue Chancen und lassen neue Berufsprofile entstehen.
Nur durch den Wandel zu einer Kreativ- und
Wissensgesellschaft auf der Basis der vorhandenen Potentiale erhält Deutschland
die Chance einer optimierten Positionierung im internationalen Wettbewerb.
Für die Musikberufe ergeben sich daraus neue Anforderungen
an die Aus-, Fort- und Weiterbildung:
Ergebnisse und Forderungen für:
1. Musikberufe in Musikverlagen (Buch, Zeitschriften,
Noten, Ton- und Bildträgern ect.) und Musikbibliotheken
2. Musikberufe im Tätigkeitsfeld Rundfunk (Fernsehen,
Hörfunk, Tonstudio, Tonträgerindustrie)
3. Musikberufe im Konzertwesen (Künstler und Management),
auf und hinter Bühnen (Musiktheater) und in freien Ensembles
4. Musikberufe im Veranstaltungswesen und in der
Kulturarbeit der Kommunen
5. Musikpädagogische Berufe im Berufsfeld Schule,
Musikschule, privater Musikunterricht, Kirchenmusik, Musikakademien,
Hochschulen.
(Die Arbeitsgruppenberichte sind über die Website des Deutschen Musikrates einzusehen.)
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