|
Recht
Vorwort
Sie sind Autor. Interessieren Sie sich für Recht?
- Sie sind Ihr eigener Rechtehändler.
Der Verleger oder die Bühnen benötigen nicht nur Ihr Manuskript, sondern auch und vor allem Ihre Rechte.
Das Urheberrecht gewährleistet, daß jeder, der Ihr Werk nutzt, grundsätzlich für jeden Nutzungszweck gesonderte Rechte bei Ihnen einholen muß.
- Wie ein Verpächter stehen Sie in einer Dauerbeziehung zum Verleger.
Das Urheberrecht ist als solches unveräußerlich. Sie können es deshalb als Autor nicht insgesamt übertragen.
Sie können aber Nutzungsrechte einräumen und müssen dafür eine angemessene Vergütung erhalten. Sie schließen also regelmäßig
einen langjährigen Vertrag, der mit einem Pachtvertrag vergleichbar ist.
- Sie müssen dafür einstehen, daß der Inhalt Ihres Werkes rechtlich einwandfrei ist.
Sie schreiben ein kritisches Stück über eine lebende Person, z.B. über den Bundeskanzler oder über eine berühmte Schauspielerin?
Oder parodieren ein Kollegenstück? Oder wählen einen Titel, den es so ähnlich schon gibt? Natürlich dürfen Sie nichts Illegales abliefern,
und sind dafür auch Ihrem Verleger, dem Redakteur und allen, die es sonst nutzen, verantwortlich, mit anderen Worten: Wenn Sie in Ihrem Stück
Rechte Dritter verletzen, haften Sie nicht nur diesen gegenüber, sondern auch jedem anderen für den diesen daraus entstehenden Schaden.
Sie sind Autor und interessieren sich für Recht? Das müssen Sie!
Prof. Dr. Wilhelm Nordemann,
Justiziar der Dramatiker Union bis 2003
Mitglied werden
|